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Antrag und Kosten: wer Persönliche Assistenz bezahlt und wie der Antrag läuft

Die Kosten der Persönlichen Assistenz übernimmt in der Regel der Kostenträger. Für die Orte in Nordrhein-Westfalen, in denen wir arbeiten, ist in der Regel der LVR zuständig, der Landschaftsverband Rheinland.

Gezeichnete Szene: Ein Mann im Elektrorollstuhl liest im Hausflur einen Brief auf der Ablage seines Rollstuhls. Seine Assistentin nimmt weitere Post aus dem Briefkasten.

Ob Ihnen Assistenz zusteht, klärt der Antrag. Wenn Sie noch keine Bewilligung haben, unterstützen wir Sie beim Antrag und, falls nötig, auch bei einem Widerspruch.

Stand 5. November 2026 · inhaltlich verantwortlich: Shirley Bieg, Geschäftsführerin

Sie haben schon eine Bewilligung?

Vor dem Antrag: Wer bezahlt, und steht mir das zu?

Wer bezahlt die Persönliche Assistenz?

Meist kommt das Geld aus der Eingliederungshilfe, also aus Leistungen für Menschen mit Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für die Orte in Nordrhein-Westfalen, in denen wir arbeiten, ist dafür in der Regel der LVR zuständig. Ist die Behinderung durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden, kann die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft zuständig sein. In selteneren Fällen trägt das Integrationsamt die Kosten. Wohnen Sie in Rheinland-Pfalz, ist ein anderer Kostenträger zuständig; welcher, besprechen wir im Erstgespräch.

Der Kostenträger bezahlt, was er bewilligt hat: Sie stellen einen Antrag, er entscheidet, und danach rechnen wir die Assistenz direkt mit ihm ab oder über Ihr Persönliches Budget. Für Sie ist die Assistenz damit in der Regel ohne Kosten. Ob ein Eigenanteil dazukommt, hängt vom Einkommen ab. Auch das klären wir mit Ihnen, bevor wir gemeinsam starten.

Steht mir Assistenz zu, auch wenn ich nicht arbeite?

Das Gesetz beschreibt Assistenz für den Alltag. Es nennt zum Beispiel den Haushalt, die Kontakte zu anderen Menschen, die eigene Lebensplanung, das Leben in der Gemeinschaft und die Freizeit, auch Sport (§ 78 Absatz 1 SGB IX). Ob Sie Anspruch haben, klärt der Antrag. Was alles zur Persönlichen Assistenz gehört, können Sie auf Was Persönliche Assistenz ist lesen.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad allein sagt nicht, ob Sie Persönliche Assistenz bekommen. Er gehört zur Pflegeversicherung, die Assistenz meist zur Eingliederungshilfe.

Ab welchem Grad der Behinderung?

Im Antrag auf Persönliche Assistenz geht es darum, welche Unterstützung Sie im Alltag brauchen, und nicht allein um einen Grad der Behinderung (GdB), wie er zum Beispiel im Schwerbehindertenausweis steht. Deshalb kann auch kein Online-Rechner vorab sagen, ob und wie viel Assistenz Ihnen zusteht, weder aus dem Pflegegrad noch aus dem GdB. Den Antrag gehen wir gern mit Ihnen durch.

So läuft der Weg mit dem LVR

Vom ersten Anruf bis zu Ihrem Team sind es vier Schritte; passt der Bescheid nicht, kommt ein fünfter dazu. Hier steht, was Sie tun, was 23Grad übernimmt und was der LVR entscheidet.

1. Erstgespräch: erst am Telefon, dann bei Ihnen

Zuerst sprechen wir am Telefon. Danach besuchen wir Sie, egal ob Sie allein in den eigenen vier Wänden wohnen, mit Familie oder Mitbewohnern oder in einem Heim. Wir lernen Ihren Alltag kennen und hören, was Ihnen wichtig ist und wer zu Ihnen passen könnte. Dabei erklären wir Ihnen die nächsten Schritte mit dem LVR. Angehörige können gerne dabei sein. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.

„Frau Bieg ist dann eben auch sofort gekommen und ich war natürlich ganz aufgeregt und dann hat sie mir so erzählt, was ich machen muss mit dem LVR und wie groß ein Team ist und dass ich mit aussuchen darf."
Michaela, Assistenznehmerin bei 23Grad

2. Der Antrag: Wir gehen ihn mit Ihnen durch

Persönliche Assistenz beantragen Sie beim LVR. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wenn die Voraussetzungen da schon vorlagen (§ 108 SGB IX). Ein Grund, mit dem Antrag nicht lange zu warten.

Seit 2014 arbeiten wir mit dem LVR und anderen Kostenträgern zusammen. Wir kennen die Abläufe und wissen aus langjähriger Erfahrung, wen wir bei Rückfragen ansprechen können. Vieles lässt sich direkt mit der Person klären, die Ihren Antrag bearbeitet.

Wir gehen den Antrag mit Ihnen durch, damit er so gestellt ist, wie der LVR ihn braucht, und Sie nicht allein auf Antwort warten. Wenn Sie dabei Begleitung brauchen, ist unsere Antragsbegleitung für Sie kostenlos. Was bewilligt wird, entscheidet der LVR.

Für uns ist ein Antrag Alltag. Und Alltag können wir.

Antragsbegleitung im Erstgespräch besprechen

Manche stellen ihren Antrag lieber ohne Begleitung. Herr F. hat das so gemacht:

„Letztendlich haben wir dann selber den Antrag gestellt […]. Aber wenn man dann ein bisschen hinterher ist und sich ein bisschen organisiert, dann kriegt man das eigentlich hin"
Herr F., Kunde seit Januar 2019

3. Der LVR klärt mit Ihnen, was Sie brauchen

Nach dem Antrag spricht der LVR mit Ihnen darüber, wie Sie leben, was Sie sich wünschen und welche Unterstützung Sie dafür brauchen. Auf dieser Grundlage entscheidet der LVR. Zu diesem Gespräch können Sie eine Person Ihres Vertrauens dazuholen, zum Beispiel jemanden aus Ihrer Familie (§ 117 SGB IX). Wie das Gespräch abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können, beschreibt der LVR auf seiner Seite zur Bedarfsermittlung.

Nach unserer Erfahrung kommt der LVR dafür meist zu Ihnen nach Hause und schaut sich Ihre Situation an. Oft laufen die Gespräche aber auch per Video oder Telefon. Solche Gespräche haben wir auch schon begleitet, zum Beispiel, als es um zusätzlichen Bedarf ging.

4. Der Bescheid und dann Ihr Team

Der LVR schickt Ihnen einen Bescheid. Darin steht, was er bewilligt. Sobald die Bewilligung da ist, bauen wir Ihr Team gemeinsam auf, manchmal schon früher, wenn der LVR mündlich zusagt. Wie abgerechnet wird, steht weiter unten unter Persönliches Budget oder Abrechnung über uns.

Ein Mann im roten Eishockey-Trikot sitzt im Stadion und schaut aufs Eis; hinter ihm die Ränge.

Wie Ihr Team entsteht: der 23Grad-Teamweg

5. Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, zum Beispiel weil der Antrag abgelehnt oder weniger bewilligt wurde, als Sie brauchen, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid bekommen haben. Der Widerspruch geht an die Stelle, die den Bescheid geschickt hat (§ 84 Sozialgerichtsgesetz). Steht im Bescheid kein Hinweis auf den Widerspruch, kann die Frist länger sein. Auch den Widerspruch gehen wir mit Ihnen durch.

Wie lange das dauert

Wie lange es bis zum Start dauert, ist bei jedem Antrag und jedem Team anders. Manchmal geht es aber schneller, als viele erwarten. Ist es dringend, setzen wir uns dafür ein, dass es zügig weitergeht.

Michaela hatte ihren Antrag Ende Oktober 2024 selbst gestellt, noch bevor sie sich bei uns meldete:

„Also die mündliche Bewilligung hat vier Monate gedauert. Die schriftliche Bewilligung, die hat ungefähr acht Monate gedauert. Aber bei mir war der Landschaftsverband total schnell."
Michaela, Assistenznehmerin bei 23Grad

Persönliches Budget oder Abrechnung über uns

Je nach Bewilligung rechnen wir direkt mit dem Kostenträger oder über Ihr Persönliches Budget ab. Welche Form für Sie infrage kommt, klären wir gemeinsam.

Bei der Sachleistung bezahlt der Kostenträger uns direkt, und Sie haben mit dem Geld nichts zu tun. Beim Persönlichen Budget bekommen Sie das Geld selbst und bezahlen davon Ihren Assistenzdienst. Das Persönliche Budget beantragen Sie ebenfalls (§ 29 SGB IX), und auch dabei unterstützen wir Sie. In beiden Fällen sind Ihre Assistenzkräfte bei uns angestellt.

Sie haben schon ein Persönliches Budget und organisieren Ihre Assistenz selbst? Was mit Ihrem Persönlichen Budget passiert

Wenn Sie den Antrag für jemanden vorbereiten

Vielleicht kümmern Sie sich um den Antrag für Ihren Sohn, Ihre Schwester oder Ihren Vater. Oder Sie sind als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer die gesetzliche Vertretung. Dann sind Sie beim Erstgespräch willkommen, und Sie können den Antrag mit vorbereiten. Es geht um den Alltag und die Wünsche der Person, für die der Antrag ist. Deshalb sprechen wir auch mit ihr selbst. Zu den Gesprächen mit dem Kostenträger kann sie eine Person ihres Vertrauens dazuholen, zum Beispiel Sie.

Wir haben schon Angehörige erlebt, die am Anfang nicht wussten, an wen sie sich wenden sollen. Mit dieser Frage können Sie uns einfach anrufen.

Beratung in Ihrer Nähe

Sie möchten sich vorher noch anderswo beraten lassen? Beratung gibt es auch beim LVR selbst und bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Im Rheinland gibt es außerdem die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote (KoKoBe); auch über sie kommen Menschen zu uns. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche der EUTB und im LVR-Beratungskompass.

Der nächste Schritt

„Wir können auf lange Jahre Erfahrung zurückblicken, und mit den Kostenträgern arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen. Dadurch können wir gut und gezielt unterstützen."
Shirley Bieg, Geschäftsführerin

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Am Telefon können Sie uns erzählen, wo Sie gerade stehen: noch ganz am Anfang, mitten im Antrag oder schon mit Bescheid. Wir sagen Ihnen dann, wie Ihr Weg aussehen kann. Auch spätere Anträge begleiten wir, etwa für eine Erweiterung Ihrer Assistenz oder für ein Hilfsmittel.

Für neue Kundinnen und Kunden:

0221 310 499 35 info@23-grad.de

Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr

Ein anderes Anliegen? Alle Kontaktwege

Quellen

Diese Seite ist keine Rechtsberatung; was in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihr Kostenträger.