Die Arbeitgeberpflichten abgeben, die Auswahl behalten
Wenn Sie Ihre Assistenz bisher selbst organisieren, gestalten Sie alles nach Ihren Vorstellungen: Sie wählen aus, wer in Ihr Team kommt, und bestimmen, wie Ihr Alltag läuft. So bleibt es auch bei 23Grad.
Sie geben die Arbeitgeberpflichten ab und behalten Ihre Freiheiten. Ihr Team kann mitkommen, und Ihr Persönliches Budget behalten Sie, wenn Sie möchten.
Stand 5. November 2026 · inhaltlich verantwortlich: Shirley Bieg, Geschäftsführerin
Nicht das Richtige für Sie?
- Sie haben schon einen Assistenzdienst und möchten wechseln? Dann lesen Sie weiter unter Assistenzdienst wechseln.
- Sie haben noch keine Bewilligung für Persönliche Assistenz? Dann beginnen wir mit dem Antrag: Antrag und Kosten.
Arbeitgebermodell und Assistenzdienst: was bleibt, was sich ändert
Im Arbeitgebermodell stellen Sie Ihre Assistenzkräfte selbst an und bezahlen sie aus Ihrem Persönlichen Budget, also aus der bewilligten Leistung, die Sie als Geldbetrag bekommen. Sie tragen damit die Pflichten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers und haben dafür die größte Gestaltungsmacht. Beim Assistenzdienst, oft Dienstleistungsmodell genannt, ist der Dienst der Arbeitgeber Ihrer Assistenzkräfte. 23Grad übernimmt die Organisation, ohne das letzte Wort zu übernehmen.
Über Ablauf, Ort und Zeitpunkt Ihrer Assistenz entscheiden Sie in beiden Modellen, auf der Grundlage Ihres Teilhabeplans (§ 78 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX, kurz SGB IX).
| Assistenz selbst organisiert | mit 23Grad | |
|---|---|---|
| Arbeitgeberpflichten | Sie schließen die Arbeitsverträge und sind zuständig für Lohnabrechnung, Anmeldung bei Krankenkasse und Finanzamt, Sozialabgaben, Urlaub und Krankmeldungen. | 23Grad stellt Ihre Assistenzkräfte an und übernimmt Verträge, Bezahlung, Buchhaltung, Urlaubs- und Ausfallregelung und die erweiterten Führungszeugnisse. |
| Auswahl | Sie suchen neue Assistenzkräfte, führen die Gespräche und entscheiden. | Wir schreiben die Anzeige und treffen eine Vorauswahl. Die Vorstellungsgespräche finden bei Ihnen statt, und Sie entscheiden, wer ins Team kommt. |
| Dienstplan | Sie planen die Dienste selbst. | Ihre Teamleitung erstellt den Dienstplan auf der Grundlage Ihrer Wünsche. |
| Vertretung | Fällt jemand aus, suchen Sie selbst eine Vertretung und planen die Dienste um. | Sie profitieren von der Sicherheit eines gut aufgestellten Dienstes: Ihre Teamleitung behält im Blick, dass rechtzeitig eine Vertretung feststeht. Zuerst springt jemand aus Ihrem Team ein. Nur wenn das nicht reicht, unterstützt unser Springerteam aus wenigen festen Kräften. |
„Eigentlich ist es bisher immer sehr gut gewesen, dass ich auch selber letztendlich entscheiden kann, ob jemand bei mir arbeitet oder nicht.“
Herr F., Kunde seit Januar 2019
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Herr F.: „Ich habe eigentlich das Gefühl, dass da schon eine sehr gute Auswahl getroffen wird an Leuten, die die Firma mir anbietet, die ich mir anschauen kann, die ich kennenlernen kann. Natürlich ergeben sich manche Dinge auch so im Alltag, aber eigentlich ist es bisher immer sehr gut gewesen, dass ich auch selber letztendlich entscheiden kann, ob jemand bei mir arbeitet oder nicht. Das ist natürlich auch ein großer Teil bei der Selbstbestimmung.“
Auswahl, Dienstplan und die Arbeit, die wegfällt
Sie wählen aus, wer in Ihr Team kommt
Bei Ihrem Team haben Sie das letzte Wort. Auch in der Probezeit können Sie noch Nein sagen.
„Ich finde es gut, wenn man bei 23Grad als Assistenznehmerin ankommt, dass man den Teamaufbau mitgestalten kann. Man sucht sich seine Assistenten selber aus.“
Sie bestimmen, wie viel Sie planen
Den Dienstplan erstellt Ihre Teamleitung, meist Ihr fester Koordinator. Grundlage sind Ihre Wünsche; die Dienste stimmen wir jeden Monat mit Ihnen und Ihrem Team ab. Termine, die Ihnen wichtig sind, etwa ein Arztbesuch, ein Konzert oder eine Reise, geben Sie einfach vorher durch. Wie viel Sie mitplanen, entscheiden Sie, und wer nicht planen will, muss nicht.
Was Sie abgeben
Wir übernehmen Verträge, Bezahlung und Buchhaltung, auch für die Assistenzkräfte, die Sie mitbringen. Wenn es Kritik gibt, wenn jemand Urlaub möchte oder krank ist, läuft das über den Koordinator. So halten wir das Arbeitsrecht aus der Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Team heraus.
Das letzte Wort bleibt bei Ihnen. Der Papierkram nicht.
„Ich finde es einfach gut, dass da noch jemand wie eine Firma dann zwischengeschaltet ist, die eben dann auch noch das moderieren kann […], weil letztendlich muss man miteinander klarkommen, sonst funktioniert es in der Assistenz nicht.“
Wer Ihr Team bei 23Grad koordiniert Wie Vertretung und Einarbeitung bei 23Grad laufen
Was mit Ihrem Persönlichen Budget passiert
Je nach Bewilligung rechnen wir direkt mit dem Kostenträger oder über Ihr Persönliches Budget ab. Welche Form für Sie infrage kommt, klären wir gemeinsam. Für die Orte in Nordrhein-Westfalen, in denen wir arbeiten, ist in der Regel der LVR zuständig, der Landschaftsverband Rheinland; mit ihm arbeiten wir seit 2014 zusammen. Budget und Sachleistung sind dieselbe Leistung, nur in anderer Form, so beschreibt es auch der LVR. Wie viel Assistenz Ihnen zusteht, richtet sich in beiden Fällen nach Ihrem festgestellten Bedarf.
Wenn Ihr Budget bleibt
Ihr Persönliches Budget kann bleiben. Mit dem Budget suchen Sie sich Ihren Assistenzdienst selbst aus, so sagt es auch der LVR. Die Änderung teilen Sie dem LVR mit. Muss dafür Ihre Zielvereinbarung geändert werden, also die Vereinbarung mit dem LVR über Ihr Budget, schließt er mit Ihnen eine neue ab. Dabei gilt weiter, was das Gesetz für jedes Persönliche Budget vorsieht: Es wird so bemessen, dass Ihr festgestellter Bedarf gedeckt ist (§ 29 Absatz 2 SGB IX). Bei Gesprächen mit dem LVR waren wir auch schon dabei.
Wenn Sie auf Sachleistung umstellen
Sie können Ihre Assistenz auch als Sachleistung bekommen. Dann rechnen wir direkt mit dem LVR ab, und Sie verwalten kein Budget mehr. Dafür beenden Sie das Persönliche Budget schriftlich beim LVR. Ab wann die Sachleistung beginnt, stimmt der LVR mit Ihnen ab. Haben Sie das Persönliche Budget erst vor weniger als sechs Monaten gewählt, kann es sein, dass Sie bis zum Ende dieser Zeit warten müssen: So lange bindet Sie das Gesetz an diese Entscheidung (§ 29 Absatz 1 SGB IX).
Alles Weitere besprechen wir im ersten Telefonat oder im Erstgespräch. Was die Assistenz kostet und wie ein Antrag läuft, steht unter Antrag und Kosten.
Ihre Assistenzkräfte werden bei 23Grad angestellt
Ihr bisheriges Team kann mitkommen. Das geht auf gegenseitigen Wunsch: Sie entscheiden, wen Sie mitbringen möchten, und Ihre Assistenzkräfte, ob sie wechseln wollen. Wer mitkommt, ist ab dann bei 23Grad angestellt. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Team.
So läuft der Umstieg aus dem Arbeitgebermodell
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1 Erstgespräch
Am Anfang telefonieren wir. Danach kommen wir zu Ihnen und hören, was Sie brauchen und wie Ihr Team heute aufgestellt ist.
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2 Ihr Team
Ihre Assistenzkräfte sprechen wir erst an, wenn Sie es möchten. Dann klären wir mit Ihnen und Ihrem Team, wer mitkommt und wie der Übergang läuft. Wer mitkommt, bekommt einen Arbeitsvertrag bei 23Grad.
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3 Ihr Budget
Gemeinsam klären wir, ob Ihr Persönliches Budget bleibt oder ob Sie auf Sachleistung umstellen.
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4 Start
Dann beginnt Ihre Assistenz mit 23Grad. Dienstplan und Koordination laufen über uns, und die Auswahl behalten Sie.
Wann Sie mit 23Grad starten, legen wir gemeinsam fest, sobald klar ist, wer aus Ihrem Team mitkommt und wie Ihr Budget weiterläuft.
Was Sie zum Anfangen brauchen
Unser Einzugsgebiet ist das Rheinland rund um Köln, bis etwa eineinhalb Autostunden: Köln, Bonn, Düsseldorf, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Städteregion Aachen, Bergisches Land, Eifel. Auch Anfragen aus Rheinland-Pfalz nehmen wir an. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Wohnort dazugehört, rufen Sie uns einfach an.
Für Nachtdienste braucht Ihre Assistenzkraft einen eigenen Schlafplatz, räumlich getrennt von Ihrem. Mehr muss Ihre Wohnung nicht mitbringen.
So fangen Sie an
Rufen Sie uns an und erzählen Sie, wie Ihre Assistenz heute organisiert ist. Danach kommen wir zu Ihnen, und wenn Sie möchten, können Angehörige dabei sein. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne.
Für neue Kundinnen und Kunden:
0221 310 499 35 info@23-grad.deMontag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 14 Uhr
Ein anderes Anliegen? Alle KontaktwegeQuellen
- § 29 SGB IX im Wortlaut Persönliches Budget, Bindung von sechs Monaten
- § 78 SGB IX im Wortlaut Leistungen für Assistenz
- Das Persönliche Budget beim LVR
Diese Seite ist keine Rechtsberatung; was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Kostenträger.